Der Flucht- und Rettungsplan hängt für alle sichtbar im Flur. Der Feuerwehrplan tut genau das Gegenteil: Er richtet sich an niemanden im Gebäude, sondern an die Einsatzkräfte, die von draußen kommen und in wenigen Minuten begreifen müssen, womit sie es zu tun haben. Geregelt ist er in der DIN 14095, seit Juli 2025 in einer neuen Ausgabe.
Dieser Beitrag geht durch, woraus ein solcher Plan besteht, was auf die einzelnen Blätter gehört – und, mindestens ebenso wichtig, was ausdrücklich nicht hineingehört.
Wofür der Plan gedacht ist
Feuerwehrpläne sind ein Führungsmittel. Sie dienen der Einsatzvorbereitung und im Ernstfall drei Dingen: der Erstinformation schon auf der Anfahrt, dem Detailwissen an der Einsatzstelle und der Dokumentation der Lage. Wer das im Kopf behält, versteht die meisten Anforderungen der Norm von selbst – jede Angabe muss unter Zeitdruck und bei schlechten Sichtverhältnissen erfassbar bleiben.
Ein Feuerwehrplan gehört nicht zu den Bauvorlagen, kann aber von der Baugenehmigungsbehörde oder anderen Behörden gefordert werden. Ob ein Objekt einen braucht, hängt von Lage, Art und Nutzung ab. In der Praxis trifft es Industrie- und Gewerbebauten, größere Sonderbauten und alles, was besondere Gefahren mitbringt. Die Norm gilt ausdrücklich nicht für Einsatzpläne der Feuerwehr – der Feuerwehrplan kann für diese aber die Grundlage liefern.
Woraus ein Feuerwehrplan besteht
Die Norm nennt sechs Bestandteile, von denen drei den Kern bilden:
| Bestandteil | Pflicht? |
|---|---|
| Allgemeine Objektinformationen | ja |
| Übersichtsplan | ja |
| Geschossplan bzw. Geschosspläne | ja |
| Zusätzliche textliche Erläuterungen | optional |
| Umgebungsplan | bei größeren Liegenschaften |
| Sonderpläne | auf Aufforderung der Behörde |
Die allgemeinen Objektinformationen sind die Titelseite: Bezeichnung des Objekts, amtliche Adresse und – getrennt davon – die Anfahrtsadresse, Art der Nutzung, Ansprechmöglichkeiten mit Telefonnummer, ein Inhaltsverzeichnis sowie Planstand und Aktualisierungsverzeichnis. Dass Adresse und Anfahrtsadresse zwei Felder sind, ist kein Formalismus: Bei großen Liegenschaften liegt die Toreinfahrt regelmäßig in einer anderen Straße als der Briefkasten.
Der Übersichtsplan zeigt die Liegenschaft als Ganzes, der Geschossplan jedes Geschoss einzeln. Ist ein Objekt so klein, dass nur Übersichtspläne erstellt werden, müssen diese die notwendigen Angaben der Geschosspläne mit enthalten – weglassen ist keine Option.
Der Umgebungsplan kommt hinzu, wenn ein Übersichtsplan allein nicht mehr reicht, etwa bei ausgedehnten Werksgeländen. Er zeigt zusätzlich die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen und die Nachbarbebauung mit deren Nutzung – ein Kindergarten neben dem Lager ist eine Information, die den Einsatz verändert.
Sonderpläne sind Detailpläne für stark untergliederte oder besonders gefährliche Bereiche, der Dachaufsichtenplan und der Abwasserplan. Letzterer ist Pflicht, sobald eine Löschwasserrückhaltung vorhanden ist. Der Dachaufsichtenplan lohnt sich vor allem dort, wo Photovoltaik, Technikzentralen, Lichtbänder oder Anschlagpunkte auf dem Dach eine Rolle spielen.
Was auf die Pläne gehört
Vollständig lässt sich das hier nicht abbilden, die Norm führt für Übersichts- und Geschosspläne jeweils rund zwanzig Punkte auf. Die Stoßrichtung ist aber klar erkennbar.
Der Übersichtsplan beantwortet die Fragen der anrückenden Kräfte: Wo komme ich aufs Grundstück, wo kann ich fahren und wo besser nicht, woher kommt das Löschwasser, wo wird abgesperrt. Also Zufahrten und Sperreinrichtungen, befahrbare Flächen nach DIN 14090 samt Durchfahrten mit Höhen- und Breitenbeschränkung, Löschwasserentnahmestellen mit verfügbaren Mengen und Hydranten mit Nenndurchmesser der versorgenden Leitung, die Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas und Strom, Trafostationen und Hinweise auf Photovoltaik, Brandwände, Sammel- und Anleiterstellen sowie Bereiche mit besonderen Gefahren. Dazu die Zahl der Geschosse und der Standort der Erstinformationsstelle.
Der Geschossplan geht ins Innere: Raumnutzungen, Brandwände und raumabschließende Wände, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Zu- und Ausgänge, Treppenräume samt der darüber erreichbaren Geschosse, Angriffs- und Rettungswege, Aufzüge, nicht begehbare Bereiche, Bedienstellen für Anlagen, die die Feuerwehr selbst bedienen darf, Einspeisungen und Entnahmestellen von Löschwasserleitungen, Gefahrstoffe nach Art und Menge, Druckgasbehälter, Spannungen über 1 000 Volt und die Räume der Haustechnik. Bei mehrgeschossigen Gebäuden kommt ein schematischer Gebäudeschnitt hinzu, damit Höhenversätze zwischen Geschossen sichtbar werden.
Die textlichen Erläuterungen und ihre ungewöhnliche Regel
Ergänzende Angaben dürfen als A4-Blätter beigefügt werden, gegliedert in dreizehn Abschnitte von a) bis m): Personalbestand und Nutzerzahl, Regelbetriebszeiten, Feuerwehr-Schlüsseldepot, Erstinformationsstelle, Objektfunkanlagen, Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung, anlagentechnischer Brandschutz, Gefährdungspotentiale, Energieversorgung, technische Gebäudeausrüstung, Gebäudebeschreibung und sonstige Informationen.
Bemerkenswert daran ist eine Regel, die man selten sieht: Nicht zutreffende Abschnitte dürfen nicht entfallen, und andere Abschnitte sind nicht zulässig. Die Norm begründet das auch – weil die Erläuterungen so bei jedem Objekt gleich aufgebaut sind, sieht man mit einem Blick, ob es beispielsweise ein Objektfunk-Bedienfeld gibt oder eben nicht. Ein leerer Abschnitt ist eine Information. Ein fehlender Abschnitt ist eine offene Frage.
Was nicht hineingehört
Diese Liste überrascht viele, die vom Flucht- und Rettungsplan herkommen. Nicht dargestellt werden dürfen unter anderem:
- tragbare Feuerlöscher, Löschdecken und sonstige Selbsthilfeeinrichtungen
- Wandhydranten Typ S nach DIN 14461-1 (Typ F dagegen gehört in den Geschossplan)
- Brandschutzklappen, einzelne Brandmelder und die Standorte technischer Brandmelderzentralen
- Rettungswegsymbole und vergleichbare Kennzeichnungen
- Inhalte, die in einen Einsatzplan gehören
Der Standort der Erstinformationsstelle – Feuerwehr-Bedienfeld, Anzeigetableau oder Brandmelderzentrale – ist davon nicht betroffen, der muss selbstverständlich drauf. Auch Vegetation und nicht einsatzrelevantes Inventar wie Sanitärobjekte, Tische und Stühle dürfen weggelassen werden.
Der Gedanke dahinter ist immer derselbe: Ein Plan, auf dem alles steht, sagt nichts mehr. Ein Handfeuerlöscher hilft der Feuerwehr nicht weiter, er kostet nur Aufmerksamkeit. Aus demselben Grund ist die Symbolik nach dem GHS-System – die Gefahrstoffkennzeichnung mit den rot gerahmten Rauten – in Feuerwehrplänen ausdrücklich unzulässig.
Ausführung: Format, Farben, Schriftgröße
Hier wird die Norm sehr konkret, und das ist der Teil, an dem selbst erstellte Pläne meist scheitern:
- Format: weißer Untergrund, A4 hoch oder A3 quer. Bei größeren Anlagen darf die Breite abweichen, höchstens jedoch 84 cm; Abweichungen sind mit der zuständigen Stelle abzustimmen.
- Schutz: die Blätter sollten gegen Nässe und Verschmutzung geschützt werden, etwa durch Einsteckhüllen oder Laminieren. Auf Verlangen ist zusätzlich eine unveränderliche digitale Fassung zu übergeben.
- Maßstab: formatfüllend, für alle Geschosspläne eines Gebäudes möglichst einheitlich. Ein Raster oder eine Maßstabsleiste muss Entfernungen von 10 m erkennbar machen; bei Übersichts- und Umgebungsplänen darf das Raster gröber sein.
- Ausrichtung: ein Nordpfeil ist Pflicht, und die Pläne sollten so gedreht sein, dass die Hauptzufahrt am unteren Rand liegt – also so, wie die Einsatzkräfte ankommen.
- Symbole: nach DIN 14034-6, DIN 4844-2 und DIN EN ISO 7010. Zu ISO 7010 gibt es einen eigenen Beitrag über die Symbole.
- Farben: die Norm legt sie in einer Tabelle fest. Schwarz für tragende und raumabschließende Bauteile, Blau für Löschwasser, Rot für Bereiche mit besonderen Gefahren und für Brandwände, Gelb für nicht befahrbare, Grau für befahrbare Flächen, Hellgrün für horizontale Rettungswege, Dunkelgrün für Treppen und Rampen. Gefahrstoffe werden rot dargestellt und rot beschriftet.
- Brandwände: breite rote Volllinie plus Symbol nach DIN 14034-6.
- Beschriftung: mindestens 2 mm Schrifthöhe, Symbole mindestens 7 mm Kantenlänge, dazu eine Legende auf dem Plan.
- Schriftfelder: oben rechts ein Feld von mindestens 30 × 10 mm für eine Registriernummer, unten rechts eines von höchstens 80 × 30 mm für Objekt, Planbezeichnung, Erstellungsdatum bzw. Revisionsstand und Ersteller.
Erstellung, Abstimmung, Prüfung
Drei Anforderungen aus Abschnitt 4 werden in der Praxis am häufigsten übersehen:
Fachkundige Person. Die Erstellung des Feuerwehrplans bedarf einer fachkundigen Person. Das ist keine Empfehlung, sondern steht so in der Norm.
Abstimmung. Feuerwehrpläne müssen im Rahmen der Bearbeitung mit der zuständigen behördlich benannten Stelle abgestimmt werden – in aller Regel die örtliche Feuerwehr. Wer den Plan fertig zeichnet und ihn erst danach vorlegt, zeichnet ihn oft zweimal.
Prüfung alle zwei Jahre. Der Betreiber der baulichen Anlage muss den Plan mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen, und er muss ohnehin stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Damit ist die DIN 14095 strenger als die Regelwerke zum Flucht- und Rettungsplan, die keine feste Frist nennen, sondern schlicht einen aktuellen Plan verlangen – mehr dazu im Beitrag zum Aktualisieren von Flucht- und Rettungsplänen. Denselben Zwei-Jahres-Rhythmus kennt die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Wenn ohnehin jemand Fachkundiges im Haus ist, prüft man sinnvollerweise alles in einem Termin.
Abgrenzung zu Laufkarte und Fluchtplan
Die Norm stellt selbst klar: Ein Feuerwehrplan ersetzt weder die Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675-1 noch die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Er ist ein eigenständiges Informationsmittel für die Einsatzkräfte. Die ausführliche Gegenüberstellung steht im Beitrag Fluchtplan, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung.
Ein praktischer Hinweis aus der Norm verdient dabei besondere Beachtung: Die Bezeichnungen in Feuerwehrplänen sollen mit dem Betreiber abgestimmt werden – und zwar so, dass sie zu den betriebsüblichen Benennungen in den Feuerwehr-Laufkarten und gegebenenfalls in den Flucht- und Rettungsplänen passen. Wenn dasselbe Treppenhaus im einen Dokument „Treppenraum Ost“ heißt und im anderen „TH 2“, entsteht genau in dem Moment Verwirrung, in dem sie am teuersten ist.
Was die Ausgabe 2025-07 geändert hat
Die aktuelle Fassung ersetzt die Ausgabe von Februar 2024. Inhaltlich sind die Änderungen überschaubar: Der informative Anhang A mit dem Musterplan wurde erneuert und dabei an die Neuausgabe der DIN 14034-6 („Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen“) angepasst, die normativen Verweisungen und die Literaturhinweise wurden überarbeitet, der Text redaktionell überarbeitet. Wer einen Plan nach der Ausgabe 2024 hat, muss ihn deswegen nicht neu zeichnen lassen – bei der nächsten turnusmäßigen Prüfung ist die Symbolik aber ein Thema.
Kurz zusammengefasst
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 besteht aus Objektinformationen, Übersichtsplan und Geschossplänen, ergänzt um Umgebungsplan, textliche Erläuterungen und Sonderpläne. Er zeigt, was die Einsatzkräfte brauchen – Zufahrten, Löschwasser, Absperreinrichtungen, Gefahren –, und lässt bewusst weg, was sie nicht brauchen. Er wird von einer fachkundigen Person erstellt, mit der zuständigen Stelle abgestimmt und mindestens alle zwei Jahre geprüft.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Die Grundlage, an der Feuerwehrpläne in der Praxis am häufigsten scheitern, ist dieselbe wie dort: ein sauberer, aktueller Gebäudegrundriss. Wenn Ihre Bestandspläne veraltet sind oder ganz fehlen, bringen wir sie per CAD-Aufbereitung oder LIDAR-Aufmaß auf Stand – und Sie haben eine Zeichnung, auf der Flucht- und Rettungsplan und Feuerwehrplan aufsetzen können, mit denselben Bezeichnungen in beiden Dokumenten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie beides brauchen.