Grundlagen

Fluchtplan, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung: Die Unterschiede

Fluchtplan, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung: Die Unterschiede

Im Brandschutz werden drei Dokumente häufig durcheinandergebracht, weil sie ähnlich klingen und alle mit Sicherheit im Gebäude zu tun haben: der Flucht- und Rettungsplan, der Feuerwehrplan und die Brandschutzordnung. Tatsächlich haben alle drei unterschiedliche Zielgruppen, unterschiedliche Normen und unterschiedliche Aushangorte. Wer sie verwechselt, riskiert im Ernstfall Verwirrung, wo eigentlich Klarheit gebraucht wird.

Der Flucht- und Rettungsplan

Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an alle Personen im Gebäude, Beschäftigte ebenso wie Besucher. Er hängt öffentlich und gut sichtbar in Fluchtwegen und zeigt im Grundriss, wo sich der Betrachter befindet, welche Wege ins Freie führen und wo Sammelstelle, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen zu finden sind.

Geregelt wird er durch die DIN ISO 23601, die Symbolik folgt der ISO 7010. Details zu Aufbau und Pflichtinhalten stehen im Beitrag DIN ISO 23601: Was auf einen normgerechten Fluchtplan gehört.

Der Feuerwehrplan

Der Feuerwehrplan richtet sich nicht an Gebäudenutzer, sondern an die anrückenden Einsatzkräfte. Er zeigt Informationen, die im Fluchtplan bewusst fehlen: Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge, Löschwasserentnahmestellen, Standorte von Brandmeldezentralen und Absperreinrichtungen für haustechnische Anlagen.

Erstellt wird er nach DIN 14095, in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr, die den fertigen Plan in der Regel auch abnehmen muss. Anders als der Flucht- und Rettungsplan hängt der Feuerwehrplan nicht öffentlich aus. Er liegt dort, wo die Feuerwehr im Einsatzfall darauf zugreift, etwa im Feuerwehr-Bedienfeld oder in einem Übergabekasten am Gebäude.

Feuerwehrzufahrt mit rot-weißer Markierung und Hydrantendeckel vor einem Gebäude
Zufahrten und Löschwasserentnahme gehören in den Feuerwehrplan, nicht in den Fluchtplan.

Die Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung ist kein Plan, sondern ein Textdokument. Sie regelt nach DIN 14096 das Verhalten im Brandfall: Wer alarmiert wen, wer räumt welchen Bereich, welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer. Sie gliedert sich klassisch in drei Teile:

Während der Flucht- und Rettungsplan zeigt, wohin man geht, legt die Brandschutzordnung fest, wie sich verhalten wird, bevor es überhaupt so weit kommt.

Warum die Abgrenzung wichtig ist

Die drei Dokumente ersetzen sich nicht gegenseitig, und sie schließen sich auch nicht gegenseitig aus. Ein Betrieb kann alle drei benötigen, weil sie unterschiedliche gesetzliche Grundlagen erfüllen. Die ASR A2.3 verlangt sogar ausdrücklich, dass Flucht- und Rettungspläne mit anderen Plänen abgestimmt oder mit ihnen verbunden werden, etwa mit Alarm- und Gefahrenabwehrplänen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen im Beitrag zur Fluchtplan-Pflicht.

In der Praxis führt die Verwechslung meist zu einem von zwei Problemen: Entweder wird ein Dokument angefertigt und man geht fälschlich davon aus, damit sei auch das andere abgedeckt. Oder ein Auditor beziehungsweise die Brandschutzbehörde fordert ein Dokument nach, das schlicht übersehen wurde, weil es unter einem ähnlichen Namen lief.

Wer welches Dokument braucht

Als grobe Orientierung:

Kurz zusammengefasst

Der Flucht- und Rettungsplan zeigt allen Gebäudenutzern den Weg nach draußen, der Feuerwehrplan versorgt die Einsatzkräfte mit technischen Informationen, und die Brandschutzordnung regelt das Verhalten im Vorfeld und im Ernstfall. Drei Dokumente, drei Normen, drei Zielgruppen, aber ein gemeinsames Ziel: dass im Ernstfall niemand raten muss.

Flucht- und Rettungspläne erstellen wir selbst nach DIN ISO 23601. Für die Brandschutzordnung nach DIN 14096 empfehlen wir unsere Partnerseite brandschutzordnung.io, die sich ausschließlich darauf spezialisiert hat.

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