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Flucht- und Rettungspläne aktuell halten: Fristen und Anlässe

Flucht- und Rettungspläne aktuell halten: Fristen und Anlässe

Ein Flucht- und Rettungsplan bildet den Zustand eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ändert sich etwas an Wegen, Ausgängen oder der Nutzung, stimmt der Plan nicht mehr mit der Realität überein. Im Notfall kann das gefährlich werden. Deshalb müssen Pläne regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die regelmäßige Prüfung

Hier lohnt es sich, genau zu sein, weil dazu viel Halbrichtiges kursiert: Einen festen Prüfzyklus für Flucht- und Rettungspläne schreibt keine der einschlägigen Technischen Regeln vor. Die ASR A2.3 verlangt in Abschnitt 10 Absatz 2 lediglich, dass Pläne aktuell sind; die ASR A1.3 regelt die Gestaltung und nennt überhaupt keine Fristen.

Als Richtwert hat sich in der Praxis trotzdem eine Prüfung alle zwei Jahre eingebürgert. Das ist kein willkürlicher Wert: Die ASR A2.3 empfiehlt, Evakuierungsübungen in Abständen von zwei bis fünf Jahren zu wiederholen – wer den Plan bei dieser Gelegenheit gleich mitprüft, hat einen praktikablen Rhythmus. Die Prüfung sollte dokumentiert werden, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, wann zuletzt kontrolliert wurde.

Verbindlich ist dagegen die anlassbezogene Anpassung: Wesentliche Änderungen machen sie sofort erforderlich, unabhängig davon, wann zuletzt geprüft wurde. Ein Plan, der nicht mehr stimmt, erfüllt die Anforderung „aktuell“ nicht – und zwar ab dem Tag der Änderung, nicht ab dem Ende irgendeiner Frist.

Anlässe für eine sofortige Anpassung

Ein Plan muss umgehend überarbeitet werden, wenn sich die baulichen oder organisatorischen Verhältnisse ändern. Typische Auslöser sind:

Auch typische Ausführungsfehler sollten bei jeder Prüfung mit kontrolliert werden, nicht nur die reine Aktualität – eine Übersicht der häufigsten Mängel finden Sie im Beitrag Die häufigsten Fehler bei Flucht- und Rettungsplänen.

Umbauarbeiten in einem Gebäude mit sichtbarem Rettungszeichen im Hintergrund
Nach Umbauten sind Flucht- und Rettungswege oft nicht mehr die alten.

Wer die Verantwortung trägt

Für die Aktualität ist der Arbeitgeber oder Betreiber verantwortlich. Er sorgt auch dafür, dass die aktualisierten Pläne ausgetauscht werden und dass veraltete Aushänge verschwinden. Ein alter Plan an der Wand ist schlimmer als gar keiner, weil er im Ernstfall in die Irre führt.

So bleibt Ihr Plan aktuell

Wir aktualisieren bestehende Pläne unabhängig davon, wer sie ursprünglich erstellt hat. Liegt der Plan als CAD-Datei vor, ist die Anpassung schnell erledigt. Fehlt die digitale Grundlage, digitalisieren wir den Bestand und pflegen die Änderungen ein. So ist sichergestellt, dass der Aushang jederzeit dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entspricht.

Was die Anpassung kostet, richtet sich nach dem Aufwand; die Sätze dafür stehen auf der Preisseite. Den Ablauf vom kostenlosen Plan-Check bis zum neuen Aushang beschreibt die Seite Plan aktualisieren lassen.

Fragen zu Ihrem Gebäude? Wir erstellen und aktualisieren Ihren Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601.
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