Die letzte Prüfung liegt zwei Jahre zurück
Eine feste Frist schreiben die Technischen Regeln nicht vor – gefordert ist ein aktueller Plan. Praxisüblich ist eine Kontrolle alle zwei Jahre, passend zum empfohlenen Rhythmus der Evakuierungsübungen.
Leistung
Ein Plan bildet den Zustand eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ändert sich etwas, stimmt er nicht mehr. Wir bringen bestehende Aushänge auf den aktuellen Stand – unabhängig davon, wer sie gezeichnet hat.
Anlässe
Nicht nur der Kalender entscheidet. In der Praxis sind es drei Auslöser, die eine Anpassung nötig machen.
Eine feste Frist schreiben die Technischen Regeln nicht vor – gefordert ist ein aktueller Plan. Praxisüblich ist eine Kontrolle alle zwei Jahre, passend zum empfohlenen Rhythmus der Evakuierungsübungen.
Versetzte Wände, verlegte Fluchtwege, neue Sammelstelle, geänderte Raumnutzung oder neue Standorte von Feuerlöschern und Erste-Hilfe-Einrichtungen lösen eine Anpassung sofort aus.
Ältere Pläne mischen Zeichenversionen oder verwenden Symbole, die nicht der aktuellen ISO 7010 entsprechen. Das fällt bei Begehungen auf und führt zu Nachbesserungen.
Ablauf
Sie schicken den vorhandenen Aushang als Foto oder PDF. Wir prüfen ihn gegen DIN ISO 23601 und ASR A1.3 und melden schriftlich zurück, was daran zu beanstanden ist.
Aus dem Befund ergibt sich, ob eine Korrektur genügt oder neu gezeichnet werden muss. Sie bekommen ein Angebot, bevor gearbeitet wird.
Liegt die CAD-Zeichnung vor, pflegen wir die Änderungen dort ein. Fehlt sie, digitalisieren wir den Bestand – bei Bedarf per LIDAR-Aufmaß vor Ort.
Sie erhalten die druckfertigen Dateien, auf Wunsch den fertig gedruckten und gerahmten Aushang. Der alte Plan gehört danach von der Wand.
Leistungsumfang
Welche Mängel dabei am häufigsten auftreten, zeigt der Beitrag Die häufigsten Fehler bei Flucht- und Rettungsplänen.
Fragen zur Aktualisierung
Einen festen Prüfzyklus schreiben weder die ASR A2.3 noch die ASR A1.3 vor. Gefordert ist, dass der Plan aktuell ist; als Routinekontrolle hat sich in der Praxis ein Abstand von zwei Jahren eingebürgert. Bauliche Änderungen, neue Nutzungen oder verlegte Ausgänge machen eine Anpassung dagegen sofort erforderlich, unabhängig davon, wann zuletzt geprüft wurde.
Ja. Wer den Plan ursprünglich gezeichnet hat, spielt keine Rolle. Liegt die CAD-Datei vor, arbeiten wir darauf weiter. Fehlt sie, digitalisieren wir den vorhandenen Aushang oder messen das Gebäude neu auf.
Das hängt daran, ob die Zeichnung noch existiert. Ist die CAD-Datei vorhanden, ist die Anpassung eine überschaubare Nacharbeit und wird nach Aufwand berechnet (100 € je Stunde). Muss der Plan neu gezeichnet werden, gilt der reguläre Preis von 1 € je Quadratmeter Geschossfläche, mindestens 150 € netto. Sie erhalten in beiden Fällen ein Angebot, bevor gearbeitet wird.
Nichts. Sie schicken den vorhandenen Plan, wir melden zurück, was daran normwidrig ist – schriftlich und ohne Verpflichtung, die Korrektur bei uns zu beauftragen.
Nein. Aus einem vorhandenen Aushang lässt sich die Zeichnung rekonstruieren, solange er noch zum Gebäude passt. Stimmt er nicht mehr, ist ein LIDAR-Aufmaß der verlässlichere Weg – danach existiert die digitale Grundlage dauerhaft.
Nein. Ein überklebter oder handschriftlich korrigierter Plan erfüllt die Anforderungen an Darstellung und Lesbarkeit nicht und fällt bei einer Begehung auf. Ein veralteter Aushang ist zudem gefährlicher als gar keiner, weil er im Ernstfall Vertrauen erzeugt, wo Vorsicht angebracht wäre.