Sobald ein Gebäude größer, öffentlicher oder komplexer wird, reicht der Standard-Brandschutz der Bauordnung nicht mehr aus. Dann verlangt die Bauaufsicht ein Brandschutzkonzept: eine zusammenhängende Darstellung aller Maßnahmen, die im Brandfall Menschen schützen und die Feuerwehr arbeitsfähig machen. Was in so einem Konzept steht, wann es gefordert wird und wer es erstellen darf.
Was ein Brandschutzkonzept ist
Ein Brandschutzkonzept beschreibt für ein konkretes Gebäude, wie der Brandschutz insgesamt funktioniert. Es betrachtet nicht einzelne Bauteile isoliert, sondern das Zusammenspiel: Wie lange halten die Wände, wie kommen Menschen heraus, wie kommt die Feuerwehr hinein, was passiert automatisch und was muss jemand tun.
Der entscheidende Unterschied zu einer reinen Bauteilliste liegt im Wort Konzept. Weicht ein Gebäude an einer Stelle von den Standardanforderungen ab, etwa weil ein Rettungsweg länger ist als vorgesehen, muss das Konzept begründen, wodurch dieser Nachteil an anderer Stelle ausgeglichen wird. Genau diese Kompensation ist der Kern der Arbeit und der Grund, warum ein Konzept fachlich anspruchsvoll ist.
Wann ein Brandschutzkonzept gefordert wird
Die Anforderungen stehen im Bauordnungsrecht der Länder, weshalb sich die Details von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Der rote Faden ist aber überall derselbe: Je höher das Risiko, desto ausführlicher der Nachweis. Typische Auslöser sind:
- Sonderbauten. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas, Hochhäuser, größere Industrie- und Lagergebäude.
- Abweichungen von der Bauordnung. Wenn Rettungsweglängen, Brandabschnitte oder Zugänglichkeiten nicht den Regelfall abbilden.
- Nutzungsänderungen. Aus einem Lager wird ein Büro, aus einem Ladenlokal eine Gastronomie: Ändert sich die Nutzung, ändert sich die Gefährdung.
- Umbauten im Bestand. Besonders dann, wenn ältere Gebäude an heutige Anforderungen herangeführt werden sollen.
Bei einfachen Wohngebäuden genügt in der Regel der bauordnungsrechtliche Brandschutznachweis. Ein ausführliches Konzept wird dort normalerweise nicht verlangt.
Die drei Säulen im Konzept
Fachlich gliedert sich der Brandschutz in drei Bereiche, die im Konzept alle vorkommen und aufeinander abgestimmt sein müssen.
Baulicher Brandschutz ist alles, was fest im Gebäude steckt: Feuerwiderstand von Wänden und Decken, Brandabschnitte, Brandwände, Rauchabschnitte, die Ausbildung notwendiger Treppenräume und Flure, Brandschutztüren sowie die Abschottung von Leitungen durch Wände hindurch.
Anlagentechnischer Brandschutz umfasst die Technik: Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sprinkler oder andere Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und die Sicherheitsstromversorgung.
Organisatorischer Brandschutz regelt das Verhalten von Menschen: Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer, Unterweisungen, Räumungsübungen, Wartungs- und Prüffristen sowie die Flucht- und Rettungspläne.
Was ein Konzept inhaltlich abdeckt
Ein vollständiges Brandschutzkonzept enthält üblicherweise:
- Beschreibung von Gebäude und Nutzung, Einstufung nach Gebäudeklasse und gegebenenfalls als Sonderbau
- Brandabschnitte und Anforderungen an den Feuerwiderstand der Bauteile
- das Rettungswegkonzept: erster und zweiter Rettungsweg, Weglängen, Ausgangsbreiten, Entrauchung der Treppenräume
- anlagentechnische Ausstattung und deren Zusammenspiel mit der Alarmierung
- Zugänglichkeit für die Feuerwehr: Zufahrten, Aufstellflächen, Löschwasserversorgung, Feuerwehrschlüsseldepot
- organisatorische Maßnahmen im laufenden Betrieb
- Begründung aller Abweichungen samt Kompensationsmaßnahmen
- Pläne, in denen die Festlegungen zeichnerisch dargestellt sind
Wer ein Brandschutzkonzept erstellen darf
Das regeln die Länder unterschiedlich. Gefordert sind je nach Bundesland und Gebäudeart Nachweisberechtigte für Brandschutz, entwurfsverfassende Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Qualifikation oder Prüfsachverständige für Brandschutz. Bei Sonderbauten wird das Konzept zusätzlich von einem Prüfsachverständigen oder der Bauaufsicht geprüft.
Wichtig zur Einordnung: Ein Brandschutzbeauftragter im Betrieb ist etwas anderes. Er kümmert sich um den organisatorischen Brandschutz im laufenden Betrieb, erstellt aber keine bauordnungsrechtlichen Konzepte. Wer ein Konzept braucht, wendet sich an ein Büro für Brandschutzplanung.
Abgrenzung zu den anderen Brandschutzdokumenten
Das Brandschutzkonzept ist das Dokument, aus dem sich viele andere ableiten. Es steht gewissermaßen eine Ebene darüber:
- Das Brandschutzkonzept legt fest, wie der Brandschutz im Gebäude funktioniert. Adressat sind Bauherr, Planer und Bauaufsicht.
- Der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 stellt die festgelegten Rettungswege für alle Gebäudenutzer sichtbar dar.
- Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 beschreibt das Verhalten im Brandfall.
- Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 versorgt die Einsatzkräfte mit technischen Informationen.
Die Unterschiede zwischen den letzten drei sind im Beitrag Fluchtplan, Feuerwehrplan, Brandschutzordnung ausführlicher beschrieben.
Was das Konzept für den Flucht- und Rettungsplan bedeutet
Für die Planerstellung ist ein vorhandenes Brandschutzkonzept ein echter Vorteil. Die Rettungswege, Sammelstellen und Standorte der Löscheinrichtungen sind darin bereits fachlich festgelegt und geprüft. Der Flucht- und Rettungsplan muss diese Festlegungen dann nur noch normgerecht abbilden, statt sie neu herzuleiten.
Umgekehrt gilt: Weicht ein Fluchtplan vom Brandschutzkonzept ab, etwa weil nach einem Umbau eine Tür verlegt wurde, entsteht ein Widerspruch zwischen genehmigtem Zustand und ausgehängter Information. Deshalb gehört bei jeder baulichen Änderung beides auf den Prüfstand. Wie oft Pläne kontrolliert werden sollten, steht im Beitrag Fluchtpläne aktualisieren.
Liegt kein Konzept vor, ist das kein Hindernis. Dann werden die Rettungswege anhand des Gebäudes und der Gefährdungsbeurteilung ermittelt, was in der Praxis der häufigere Fall ist.
Kurz zusammengefasst
Das Brandschutzkonzept ist der Gesamtplan für den Brandschutz eines Gebäudes. Gefordert wird es vor allem bei Sonderbauten, Abweichungen und Nutzungsänderungen, erstellt wird es von dafür qualifizierten Planern. Aus seinen Festlegungen ergeben sich die Rettungswege, die später im Flucht- und Rettungsplan sichtbar werden.
Wir erstellen keine Brandschutzkonzepte, sondern setzen deren Ergebnisse um: normgerechte Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Liegt Ihnen ein Konzept vor, senden Sie es einfach mit Ihrer Anfrage mit, dann fließen die darin festgelegten Rettungswege direkt in den Plan ein.