Pflichtgrundlage

Woraus die Pflicht entsteht.

Kein einzelnes Gesetz schreibt die Bestellung pauschal vor. Sie entsteht über mehrere Wege – in der Praxis greift meist einer davon, hinzu kommt regelmäßig der Sachversicherer.

Bauordnungsrecht

Sonderbauvorschrift

Industriebaurichtlinie, Verkaufsstätten-, Versammlungsstätten- oder Beherbergungsstättenverordnung verlangen für bestimmte Gebäudearten einen Brandschutzbeauftragten. Wer Halle, Ladengeschäft oder Hotel betreibt, sieht hier zuerst nach.

Baugenehmigung

Auflage im Bescheid

Häufig steht die Forderung nicht im Gesetz, sondern im Brandschutzkonzept oder direkt in der Baugenehmigung – und wird übersehen, weil sie Jahre zurückliegt.

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Ergibt die Beurteilung nach § 5 ArbSchG eine erhöhte Brandgefährdung – brennbare Stoffe, Heißarbeiten, große Personenzahlen, schwierige Rettungswege –, ist die Bestellung die folgerichtige Maßnahme.

Ablauf

Wie die Bestellung läuft.

  1. 01

    Bedarf klären

    Wir sehen uns an, woraus sich die Pflicht in Ihrem Fall ergibt – Baugenehmigung, Sonderbauvorschrift, Gefährdungsbeurteilung oder Versicherungsauflage – und welcher Umfang daraus folgt.

  2. 02

    Schriftlich bestellen

    Die Bestellung benennt Aufgaben, Befugnisse, den zeitlichen Umfang und die direkte Anbindung an die Unternehmensleitung.

  3. 03

    Bestandsaufnahme

    Erste Begehung und Sichtung der Unterlagen: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Prüfnachweise, Unterweisungsdokumentation.

  4. 04

    Laufende Betreuung

    Begehungen im vereinbarten Turnus, Unterweisungen, Fortschreibung der Dokumente und Ansprechpartner bei Rückfragen von Behörde oder Versicherer.

Brandschutzbeauftragter prüft mit Klemmbrett das Manometer eines Feuerlöschers in einer Werkstatt, daneben die Betriebsinhaberin

Leistungsumfang

Was laufend übernommen wird.

  • Regelmäßige Begehungen mit schriftlicher Mängelerfassung und Nachverfolgung
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, soweit Brand- und Explosionsgefahren betroffen sind
  • Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen, fortschreiben und mindestens alle zwei Jahre prüfen – die Norm verlangt dafür ausdrücklich eine fachkundige Person
  • Flucht- und Rettungspläne prüfen und Aktualisierungen anstoßen
  • Unterweisungen und Räumungsübungen vorbereiten, durchführen und dokumentieren
  • Ansprechpartner für Feuerwehr, Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft und Sachversicherer
  • Beratung der Geschäftsleitung bei Umbauten, Nutzungsänderungen und neuen Verfahren

Der letzte Punkt ist der, an dem es in kleinen Betrieben regelmäßig scheitert: Begangen und unterwiesen wird durchaus, nur steht davon nichts auf Papier. Hintergründe im Beitrag Externer Brandschutzbeauftragter.

Aus einer Hand

Betreuung und Pläne beim selben Ansprechpartner.

Fällt bei der Begehung auf, dass ein Flucht- und Rettungsplan nach einem Umbau nicht mehr stimmt, muss niemand einen zweiten Dienstleister beauftragen. Wir aktualisieren den Plan direkt – dieselbe Fachperson, die auch die Begehung gemacht hat. Für die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gibt es zusätzlich unser Schwesterprojekt brandschutzordnung.io.

Fragen zur Betreuung

Was Betriebe vorher wissen wollen.

Darf ein Brandschutzbeauftragter extern bestellt werden?

Ja. Die Bestellung eines externen Fachkundigen ist ausdrücklich zulässig und für viele kleine und mittlere Betriebe der praktikablere Weg. Die Verantwortung bleibt dabei beim Unternehmer – der Brandschutzbeauftragte berät, prüft und dokumentiert, entscheiden und umsetzen muss die Geschäftsleitung.

Was unterscheidet Brandschutzbeauftragte von Brandschutzhelfern?

Der Brandschutzhelfer ist eine Aufgabe für viele: Nach ASR A2.2 soll in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausgebildet sein, geschult nach DGUV Information 205-023. Der Brandschutzbeauftragte ist eine Aufgabe für eine Person, Grundlage ist die DGUV Information 205-003, die Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Ein Betrieb mit Brandschutzhelfern hat damit noch keinen Brandschutzbeauftragten.

Ab welcher Betriebsgröße lohnt sich die externe Lösung?

Für Unternehmen ab etwa fünfzig Beschäftigten kann sich eine interne Lösung rechnen. Darunter selten: Ein Mitarbeiter müsste für den Grundlehrgang gut zwei Wochen freigestellt werden, dazu kommen Lehrgangsgebühren, alle drei Jahre eine Fortbildung und die laufende Arbeitszeit. Bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung steht der Betrieb wieder ohne da.

Was kostet die externe Betreuung?

Der Aufwand hängt an Größe und Nutzung des Betriebs, am Zustand der vorhandenen Dokumentation und am vereinbarten Begehungsturnus. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Beschäftigten und gepflegten Unterlagen liegt deutlich unter einem Produktionsbetrieb, bei dem seit Jahren niemand die Brandschutzordnung angefasst hat. Deshalb gibt es hier keine Pauschale, sondern ein Angebot mit festem Umfang nach der ersten Bestandsaufnahme.

Wer darf die Brandschutzordnung prüfen?

Die DIN 14096 verlangt in Abschnitt 5.5, die Brandschutzordnung stets auf aktuellem Stand zu halten und mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen zu lassen. Diese Anforderung lässt sich intern nur erfüllen, wenn jemand im Betrieb die entsprechende Qualifikation mitbringt – genau das ist einer der Gründe, aus denen kleine und mittlere Betriebe die Aufgabe extern vergeben. Ein Ablegen im Ordner mit Datumsstempel genügt nicht.

In welchem Umkreis arbeiten Sie?

Im Oldenburger Raum: Stadt Oldenburg, Landkreis Oldenburg, Ammerland und Wesermarsch – unter anderem Oldenburg, Wardenburg, Hude, Ganderkesee, Wildeshausen, Rastede, Bad Zwischenahn, Westerstede, Delmenhorst. Die räumliche Nähe ist bei dieser Leistung keine Marketingaussage, sondern Voraussetzung: Begehungen, Unterweisungen und Räumungsübungen finden vor Ort statt.

Bekomme ich Betreuung und Fluchtpläne aus einer Hand?

Ja, und das ist der praktische Vorteil. Fällt bei der Begehung auf, dass ein Flucht- und Rettungsplan nach einem Umbau nicht mehr stimmt, muss niemand einen zweiten Dienstleister beauftragen. Wir aktualisieren den Plan direkt – dieselbe Fachperson, die auch die Begehung gemacht hat.

Unklar, ob Sie einen bestellen müssen? Wir sehen uns Baugenehmigung und Gefährdungsbeurteilung an und sagen Ihnen, woraus sich die Pflicht in Ihrem Fall ergibt – oder dass keine besteht.
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