In größeren Unternehmen gibt es jemanden, der sich um den Brandschutz kümmert. In kleinen und mittleren Betrieben macht es der Chef nebenbei – oder niemand. Das fällt so lange nicht auf, bis die Behörde eine Auflage erteilt, der Versicherer nachfragt oder tatsächlich etwas passiert. Ein Brandschutzbeauftragter muss dafür nicht angestellt werden: Die Bestellung eines externen Fachkundigen ist ausdrücklich zulässig und für viele Betriebe der praktikablere Weg.
Wann ein Brandschutzbeauftragter Pflicht wird
Es gibt in Deutschland kein einzelnes Gesetz, das die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten pauschal für alle Betriebe vorschreibt. Die Pflicht entsteht stattdessen über vier Wege, von denen in der Praxis meist einer greift:
Bauordnungsrecht. Die Sonderbauvorschriften der Länder verlangen für bestimmte Gebäudearten einen Brandschutzbeauftragten – etwa die Industriebaurichtlinie, die Verkaufsstättenverordnung, die Versammlungsstättenverordnung oder Beherbergungsstättenverordnungen. Wer eine Halle, ein größeres Ladengeschäft oder ein Hotel betreibt, sollte hier zuerst nachsehen.
Auflage in der Baugenehmigung. Häufig steht die Forderung nicht im Gesetz, sondern im Brandschutzkonzept oder direkt in der Baugenehmigung. Solche Auflagen werden gerne übersehen, weil sie Jahre zurückliegen und die Unterlagen im Ordner verschwunden sind.
Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Gefährdungen im Betrieb beurteilen und daraus Maßnahmen ableiten. Ergibt sich dabei eine erhöhte Brandgefährdung – brennbare Stoffe, Heißarbeiten, große Personenzahlen, schwierige Rettungswege –, kann ein Brandschutzbeauftragter die folgerichtige Maßnahme sein.
Der Sachversicherer. Feuerversicherer knüpfen Konditionen und teilweise den Versicherungsschutz an organisatorische Anforderungen. Ein bestellter Brandschutzbeauftragter gehört regelmäßig dazu.
Brandschutzbeauftragter ist nicht Brandschutzhelfer
Diese beiden Rollen werden ständig verwechselt, und die Verwechslung ist teuer, weil sie einander nicht ersetzen.
Der Brandschutzhelfer ist eine Aufgabe für viele: Die ASR A2.2 verlangt, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Wie viele das sind, ergibt die Gefährdungsbeurteilung – ein Anteil von 5 % der Beschäftigten gilt dabei als in der Regel ausreichend, nicht als Mindestwert. Unterwiesen wird fachkundig und mit praktischer Löschübung; die Wiederholung legt der Arbeitgeber fest, bewährt haben sich zwei bis fünf Jahre. Benannt sind Brandschutzhelfer für die Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Der Brandschutzbeauftragte ist eine Aufgabe für eine Person: Er berät die Unternehmensleitung, organisiert den vorbeugenden Brandschutz und dokumentiert ihn. Grundlage ist die DGUV Information 205-003, die Aufgaben, Qualifikation, Bestellung und Fortbildung beschreibt. Die Ausbildung umfasst einen Lehrgang von mindestens 64 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren.
Ein Betrieb mit ausgebildeten Brandschutzhelfern hat also noch keinen Brandschutzbeauftragten – und umgekehrt.
Was ein Brandschutzbeauftragter tatsächlich tut
Die DGUV Information 205-003 listet einen umfangreichen Aufgabenkatalog. Im Alltag eines KMU laufen daraus vor allem diese Punkte auf:
- Regelmäßige Begehungen des Betriebs mit schriftlicher Mängelerfassung und Nachverfolgung, bis die Mängel abgestellt sind
- Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, soweit es um Brand- und Explosionsgefahren geht
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 erstellen und fortschreiben – Teil A als Aushang, Teil B für Beschäftigte, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben
- Flucht- und Rettungspläne prüfen, ob sie noch dem Gebäude entsprechen, und Aktualisierungen anstoßen
- Unterweisungen und Räumungsübungen vorbereiten, durchführen und dokumentieren
- Ansprechpartner für Feuerwehr, Bauaufsicht, Berufsgenossenschaft und Sachversicherer sein
- Beratung der Geschäftsleitung bei Umbauten, Nutzungsänderungen und neuen Verfahren
- Dokumentation von allem – denn was nicht dokumentiert ist, gilt im Zweifel als nicht getan
Der letzte Punkt ist der, an dem es in kleinen Betrieben regelmäßig scheitert. Begangen wird durchaus, unterwiesen meist auch. Nur steht davon nichts auf Papier, und im Schadenfall fragt genau danach jeder.
Warum KMU meistens extern bestellen
Rechnen Sie kurz nach, was die interne Lösung kostet: Ein Mitarbeiter muss für den Grundlehrgang mindestens 64 Unterrichtseinheiten freigestellt werden, also gut zwei Wochen. Dazu kommen Lehrgangsgebühren, alle drei Jahre eine Fortbildung und die laufende Arbeitszeit für Begehungen und Dokumentation. Bei Urlaub, Krankheit oder Kündigung steht der Betrieb wieder ohne da.
Für Unternehmen mit fünfzig oder mehr Beschäftigten kann sich das lohnen. Darunter selten. Die externe Bestellung hat drei praktische Vorteile:
Keine Freistellung, keine Ausbildungskosten. Sie kaufen die Qualifikation ein, statt sie aufzubauen und zu erhalten.
Kein Ausfall. Vertretung, Fortbildung und Aktualität des Fachwissens sind nicht Ihr Problem.
Ein Blick von außen. Wer täglich durch denselben Flur läuft, sieht die Paletten vor der Fluchttür irgendwann nicht mehr. Genau solche Dinge fallen einem Externen bei der Begehung als Erstes auf.
Wichtig zu wissen: Die Verantwortung bleibt beim Unternehmer. Der Brandschutzbeauftragte berät, prüft und dokumentiert – entscheiden und umsetzen muss die Geschäftsleitung. Deshalb gehört zur Bestellung eine schriftliche Vereinbarung, die Aufgaben, Befugnisse und den Umfang klar benennt.
Wie die Bestellung abläuft
- Bedarf klären. Wir sehen uns an, woraus sich die Pflicht in Ihrem Fall ergibt – Baugenehmigung, Sonderbauvorschrift, Gefährdungsbeurteilung oder Versicherungsauflage – und welcher Umfang daraus folgt.
- Schriftlich bestellen. Die Bestellung benennt Aufgaben, Befugnisse, den zeitlichen Umfang und die direkte Anbindung an die Unternehmensleitung.
- Bestandsaufnahme. Erste Begehung, Sichtung der vorhandenen Unterlagen: Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Prüfnachweise, Unterweisungsdokumentation.
- Laufende Betreuung. Begehungen in vereinbartem Turnus, Unterweisungen, Fortschreibung der Dokumente, Ansprechpartner bei Rückfragen von Behörde oder Versicherer.
Für Betriebe rund um Oldenburg
Wir bieten die Betreuung im Oldenburger Raum an – Stadt Oldenburg, Landkreis Oldenburg, Ammerland und Wesermarsch, also unter anderem Wardenburg, Hude, Ganderkesee, Wildeshausen, Rastede, Bad Zwischenahn, Westerstede und Delmenhorst. Die räumliche Nähe ist bei dieser Leistung kein Marketingargument, sondern eine Voraussetzung: Begehungen, Unterweisungen und Räumungsübungen finden vor Ort statt, und bei einer Rückfrage der Bauaufsicht hilft es, wenn der Weg kurz ist.
Typische Betriebe, die uns ansprechen: Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Lager, Produktionsbetriebe, Autohäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels und Pensionen, Verkaufsstätten sowie Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr.
Was das kostet
Der Aufwand hängt an drei Dingen: Größe und Nutzung des Betriebs, dem Zustand der vorhandenen Dokumentation und dem vereinbarten Begehungsturnus. Ein Handwerksbetrieb mit zwölf Beschäftigten und gepflegten Unterlagen liegt deutlich unter einem Produktionsbetrieb, bei dem seit acht Jahren niemand die Brandschutzordnung angefasst hat.
Deshalb gibt es hier keine Pauschale von der Stange. Wir sehen uns Ihren Betrieb an und machen ein Angebot mit festem Umfang. Anders als bei den Plänen, deren Preise vollständig auf der Preisseite stehen, wäre eine Listenzahl an dieser Stelle geraten und damit wertlos.
Aus einer Hand
Der Vorteil, wenn Betreuung und Planerstellung zusammenliegen: Fällt bei der Begehung auf, dass ein Flucht- und Rettungsplan nach dem Umbau nicht mehr stimmt, muss niemand einen zweiten Dienstleister beauftragen. Wir aktualisieren den Plan direkt – dieselbe Fachperson, die auch die Begehung gemacht hat. Wie eine solche Aktualisierung abläuft, steht im Beitrag Fluchtpläne aktualisieren.
Kurz zusammengefasst
Ein Brandschutzbeauftragter wird nicht durch ein einzelnes Gesetz vorgeschrieben, sondern durch Sonderbauvorschriften, Baugenehmigungen, die Gefährdungsbeurteilung oder den Sachversicherer. Er ist etwas anderes als ein Brandschutzhelfer und ersetzt diesen nicht. Für kleine und mittlere Betriebe ist die externe Bestellung meist der günstigere und verlässlichere Weg, weil weder Ausbildung noch Vertretung im eigenen Haus organisiert werden müssen. Die Verantwortung bleibt dabei beim Unternehmer – der Brandschutzbeauftragte sorgt dafür, dass sie erfüllbar und nachweisbar ist.