← Zurück zum Ratgeber

Digitalisierung

Keine Baupläne vorhanden? Digitale Grundlage per LIDAR-Aufmaß

Viele Gebäude haben keine brauchbaren Grundrisse mehr. Die Originalpläne sind verschollen, veraltet oder existieren nur auf vergilbtem Papier, das mit dem heutigen Zustand wenig gemein hat. Für einen normgerechten Flucht- und Rettungsplan braucht es aber eine maßgenaue Grundlage. Genau hier hilft ein Aufmaß per LIDAR.

Was LIDAR macht

LIDAR steht für “Light Detection and Ranging”. Ein Scanner tastet den Raum mit Laserimpulsen ab und misst für jeden Punkt die Entfernung. Aus Millionen einzelner Messpunkte entsteht eine dreidimensionale Punktwolke, die das Gebäude millimetergenau abbildet. Wände, Türen, Treppen und Einbauten werden so erfasst, wie sie tatsächlich stehen, nicht wie sie einmal geplant waren.

Vom Scan zum fertigen Plan

Der Weg von der Aufnahme bis zum Aushang läuft in klaren Schritten ab:

  1. Aufnahme vor Ort: Wir scannen die relevanten Bereiche des Gebäudes. Je nach Größe dauert das wenige Stunden bis einen Tag.
  2. Punktwolke auswerten: Aus den Messdaten leiten wir einen sauberen, maßgetreuen Grundriss ab.
  3. CAD-Grundlage erstellen: Der Grundriss wird in eine bemaßte CAD-Zeichnung überführt, die als Basis für die Sicherheitskennzeichnung dient.
  4. Normgerechter Plan: Auf dieser Grundlage entsteht der Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601, mit Fluchtwegen, Sammelstellen und Symbolik nach ISO 7010.

Die Vorteile auf einen Blick

Für welche Gebäude sich das lohnt

Das Verfahren eignet sich überall dort, wo Unterlagen fehlen oder unzuverlässig sind: in Altbauten, nach mehreren Umbauten oder wenn niemand mehr weiß, welcher Plan aktuell ist. Statt sich auf unsichere Quellen zu verlassen, schaffen Sie eine verlässliche Grundlage für die Sicherheit im Gebäude. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht wissen, in welchem Zustand Ihre Unterlagen sind.

Fragen zu Ihrem Gebäude? Wir erstellen und aktualisieren Ihren Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601.
Angebot anfragen
Nächster Beitrag Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?