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Betrieb & Pflege

Flucht- und Rettungspläne aktuell halten: Fristen und Anlässe

Ein Flucht- und Rettungsplan bildet den Zustand eines Gebäudes zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ändert sich etwas an Wegen, Ausgängen oder der Nutzung, stimmt der Plan nicht mehr mit der Realität überein. Im Notfall kann das gefährlich werden. Deshalb müssen Pläne regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Die regelmäßige Prüfung

Als Richtwert gilt: Flucht- und Rettungspläne sollten mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität geprüft werden. Die Technische Regel ASR A1.3 nennt diesen Zeitraum für die Überprüfung der Kennzeichnung und der Pläne. Die Prüfung sollte dokumentiert werden, damit im Zweifel nachvollziehbar ist, wann zuletzt kontrolliert wurde.

Wichtig ist: Die Zwei-Jahres-Frist ist eine Obergrenze für die routinemäßige Kontrolle, kein Freibrief. Wesentliche Änderungen machen eine Anpassung sofort erforderlich, unabhängig davon, wann zuletzt geprüft wurde.

Anlässe für eine sofortige Anpassung

Ein Plan muss umgehend überarbeitet werden, wenn sich die baulichen oder organisatorischen Verhältnisse ändern. Typische Auslöser sind:

Wer die Verantwortung trägt

Für die Aktualität ist der Arbeitgeber oder Betreiber verantwortlich. Er sorgt auch dafür, dass die aktualisierten Pläne ausgetauscht werden und dass veraltete Aushänge verschwinden. Ein alter Plan an der Wand ist schlimmer als gar keiner, weil er im Ernstfall in die Irre führt.

So bleibt Ihr Plan aktuell

Wir aktualisieren bestehende Pläne unabhängig davon, wer sie ursprünglich erstellt hat. Liegt der Plan als CAD-Datei vor, ist die Anpassung schnell erledigt. Fehlt die digitale Grundlage, digitalisieren wir den Bestand und pflegen die Änderungen ein. So ist sichergestellt, dass der Aushang jederzeit dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entspricht.

Fragen zu Ihrem Gebäude? Wir erstellen und aktualisieren Ihren Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601.
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